Die Prüfung einer RLT-Anlage gem. § 13 der Arbeitsstättenverordnung ist die wichtigste Prüfung in der Raumlufttechnik und ist für gewerblich betriebene, in Arbeitsstätten verbaute Anlagen einmal im Jahr gesetzlich verpflichtend. Dabei handelt es sich um eine erweiterte Sichtprüfung sowie Funktionskontrolle sämtlicher Elemente und Abschnitte der RLT-Anlage. Sollte der IST- vom SOLL-Zustand abweichen, werden auch gleich Vorschläge für Instandsetzungsmaßnahmen vorgelegt. Im Schadensfall (Erkrankung von Mitarbeitern, Brandschäden, etc.) ist ein aktueller Prüfbefund gem. § 13 AStV elementar und dient zur Absicherung des Versicherungsschutzes.
§ 13. (1) Folgende Anlagen und Einrichtungen sind mindestens einmal jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen:
§ 27 (8) Klima- und Lüftungsanlagen sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zu reinigen. Ablagerungen und Verunreinigungen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer/innen durch Verschmutzung der Raumluft führen könnten, sind sofort zu beseitigen. Befeuchtungsanlagen sind stets in hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten.
Brandschutzklappen sollen Mensch und Gebäude im Falle eines Brandes schützen. Mit der jährlichen Überprüfung durch visuelle und funktionelle Kontrollen sichert der Betreiber die brandschutztechnischen Vorgaben laut ÖNORM H 6031 ab. Auch hier gilt, auf eine sachgemäße Prüfung und deren formgerechte Dokumentation zu achten, die im Schadensfall ausschlaggebend sein wird.
Mit der Hygieneinspektion gem. VDI 6022 wird der mikrobiologische Zustand einer Lüftungsanlage dokumentiert. Dabei ist anzumerken, dass wir Hygieneinspektionen ausschließlich als Qualitätssicherung nach einer Reinigung durchführen. So soll die augenscheinlich optische Reinheit auch hinsichtlich des mikrobiellen Aspektes belegt werden.
Undichtheiten in der RLT-Anlage wirken sich negativ auf Betriebskosten und Effizienz aus. Daher wird die Durchführung einer Dichtheitsprüfung alle 5 - 10 Jahre (je nach Betriebsart) empfohlen.
Eine Erstinspektion wird kurz nach Inbetriebnahme einer Lüftungsanlage empfohlen, um sicher zu gehen, dass von Anfang an ein einwandfreier Betrieb der RLT-Anlage gewährleistet ist.
Stefan Prodinger
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