Verunreinigte Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen) senken aus hygienischer Sicht die Qualität der Raumluft. Erhöhte Staubkonzentrationen in den Zuluftleitungen belasten die Atemwege, schaffen einen optimalen Nährboden für Bakterien, Viren, Pilze, Schimmel etc. und stellen auch eine Gefahr als Brandlast dar.
Jeder Reinigung von gewerblich betriebenen RLT-Anlagen muss jedoch die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung fem. § 13 und § 27 AStV vorangehen. Nur so kann Absicherung bei behördlichen Prüfungen und des Versicherungsschutzes im Schadensfall erlangt werden.
Um einen gesetzeskonformen Prüfbericht vorlegen zu können, empfehlen wir, Ihre Anlage von einem Fachmann prüfen zu lassen. TopRein ist mit seiner Dienstleistung "TopAir - Lüftungsreinigung" Mitglied beim "ÖFR - Österr. Fachverband für Raumlufttechnik".
Stefan Prodinger
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